Die von der oberöstereichischen Landesregierung kürzlich beschlossene Bautechnikverordnungs-Novelle 2017 macht bis zu sechsgeschossige Holzbauten ohne Sondergenehmigung möglich.
Seit 1. Juli braucht man für Holzbauten wie diesen keine Sondergenehmigung mehr: Die Holzelemente dieses 5-geschossigen Wohnbaus in Leonding wurden in nur 3 Wochen montiert. Foto: proHolz OÖ
Bisher waren nur vier Geschosse ohne ein zusätzliches Gutachten möglich - die Rahmenbedingungen für das mehrgeschossige Bauen mit Holz wurden mit der Novelle entscheidend verbessert. Seit 1. Juli können bis zu sechsgeschossige Gebäude ohne eine Sondergenehmigung aus Holz gebaut werden.

Das Sicherheitsniveau von mehrgeschossigen Holzbauten bleibt dabei unverändert : 90 Minuten müssen tragende Bauteile im Brandfall standhalten. Die Anforderungen an den Feuerwiderstand sind damit die gleichen wie bei konventionell errichteten Gebäuden. Nach der letzten Baurechtsänderung mit Erleichterungen für den Holzbau im Jahr 2013 sind mehrere Beispielprojekte in Oberösterreich entstanden, einen ähnlichen Effekt erhofft man sich nun von der aktuellen Bauverordnungsnovelle.

„Wir erwarten uns durch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen einen weiteren Impuls für das Bauen mit Holz in der Stadt“, so Holzbau-Landesinnungsmeister Richard Hable und proHolz-Obmann Georg Starhemberg. Laut Bevölkerungsprognose der Statistik Oberösterreich werden die sogenannten Arbeitszentren Linz, Wels und Steyr bis 2040 um fast 50.000 Einwohner wachsen. Ein besonders starkes Wachstum wird für Linz erwartet, alleine dort soll die Bevölkerung um fast 40.000 Einwohner steigen. Bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,3 Personen ergibt sich ein Bedarf von fast 1000 neuen Wohnungen in den oberösterreichischen Städten pro Jahr.

Innung Holzbau

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