Holzbau-Betriebe beginnen, die Arbeiten zu unterbrechen. Doch der Gewerkschaft Bau-Holz in Österreich geht das zu langsam. Hier ein Überblick über die Corona-Meldungen für Betriebe.

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Grafik: Pixabay

Die Friseure haben geschlossen, die Bars machen zu und sämtliche „nicht-systemrelevante“ Arbeiten wurden mit Anfang der dritten Märzwoche gestoppt, verboten oder stark eingeschränkt. Dies sollte auch für die Baustellen zutreffen, findet der Bundesvorsitzede der österreichischen Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Josef Muchitsch: „Heute ist alles anders als noch vor wenigen Tagen. Das Coronavirus wird auch die Beschäftigten am Bau erfassen. Daher fordere ich den Bundeskanzler und den Gesundheitsminister auf, die Baustellen zum Schutz aller Menschen in Österreich auch in die Beschränkungen der Verordnung mitaufzunehmen.“

Enge Firmenbusse
Die Begründung ist recht plakativ: Enge Firmenbusse, Mannschaftsquartiere mit Bettenlagern, gemeinsame Waschräume und das ständige miteinander Arbeiten seien eben der Berufsalltag auf den Baustellen. Den Mindestabstand einzuhalten und das Vermeiden des sozialen und direkten Kontaktes sei für die Beschäftigten in der Praxis nicht möglich. Muchitsch: „Es ist grob fahrlässig, dass alle bisherigen Gespräche nicht zu einer Lösung geführt haben. Es reicht, jetzt ist es genug!“

Betriebe & Corona-Virus
Das Corona-Virus hinterlässt viele Spuren. Was tun als Betrieb, der von Corona in Mitleidenschaft gezogen wurde? Wir haben hier einige der wichtigsten Punkte für Österreichs Betriebe der Energie- und Baubranchen zusammengestellt. Die Östereichische Bundesregierung, die Sozialpartner und Fachabteilungen der Miniaterien haben bereits eine Flut von Anfragen bekommen. Unternehmer*innen versuchen, sich Klarheit zu verschaffen, wie Ausfälle, Auftrags-Stornierungen oder erzwungene Filialschließungen zu organisieren sind.

Hier einige Punkte, die oftmals nachgefragt werden:

Die wichtigsten Antworten zu Corona für EPU:
Ein-Personen-Unternehmen fragen sich z.B.: „Bekomme ich eine Entschädigung (z.B. weil Waren nicht verkauft werden konnten), wenn mein Betrieb durch eine Verordnung nach § 20 Epidemiegesetz 1950 beschränkt oder geschlossen wurde?“ Auf diese und auf weitere Fragen für EPUs finden Sie hier aktuelle Antworten.

Kurzarbeit und Sozialversicherung:
Unkompliziert zu helfen ist angesagt: Immerhin wurden von der österr. Bundesregierung umfangreiche Mittel in Aussicht gestellt, die Sozialkassen bemühen sich um rasche Abwicklung. Hier fassen wir den aktuellen Stand zusammen.

KÖST-Vorauszahlungen können reduziert werden:
Wer von Absagen von Messen oder erzwungenen Betriebsschließungen betroffen ist, kann beim Finanzministerium um eine Senkung der Körperschafts-Steuer-Vorauszahlung ansuchen. Auch weitere Möglichkeiten der Liquiditätssicherung bestehen. „Voraussetzung für die Anwendung ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine SARS-CoV--Virus-Infektion zurückzuführen ist“, schreibt das Ministerium.
Mehr dazu hier: Corona-Regelungen des Finanzministeriums.

Länderregelungen für betroffene Mitarbeiter*innen:
Hier finden Sie die derzeit aktuellen Regelungen und Grenzschließungen für die folgenden Länder:

Italien
Deutschland
Schweiz
Tschechien
Slowenien
Ungarn

Alle Länder

Corona-Anlaufstelle der Wirtschaftskammer Österreich

Hier noch weitere hilfreiche Links zum Thema Corona-Virus und Betriebshilfen

Kurzarbeit: 

Unternehmenshilfe: 

(hst)

 

 

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