Das Land Oberösterreich plant per 1. Jänner 2011 eine Liberalisierung seines Bautechnikgesetzes. Holzbauten dürfen dann in Zukunft statt drei, vier Geschoße haben.

Den langjährigen Rufen der Holzindustrie nach besseren gesetzlichen Rahmenbedingungen für Holzbauten lässt das Land Oberösterreich bald Taten folgen. Ab dem 1. Jänner 2011 soll in Oberösterreich die Errichtung von Holzbauten mit bis zu vier Geschoßen möglich sein. Bei Fassadenverkleidungen darf Holz sogar bis zum fünften Stock zum Einsatz kommen.

„Wir fordern eine funktionale Gleichstellung der Baustoffe im Gesetz“, sagt dazu Erich Wiesner, Chef des Holzbau-Unternehmens Wiehag in Altheim und Obmann des Fachverbands der Holzindustrie. Das sei keine Bevorzugung von Holz: „Die Vorteile sprechen ohnehin für sich.“

Weiters gibt es Neuerungen beim Brandschutz. Die Bauteile von freistehenden Einfamilienhäusern (ausgenommen Keller) müssen künftig nicht mehr den brandhemmenden F30-Standard erfüllen. Und es wird Lockerung der Brandschutzanforderungen für Feuer- und Brandmauern bei Reihenhäusern geben.

Quelle: Oberösterreichische Nachrichten
Foto: Binder Holz
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