Der Oberste Gerichtshof in Wien hat im Kartellverfahren des Fachverbands der Holzindustrie in Österreich gegen die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) die Entscheidung des Kartellgerichts vom Dezember 2009 bestätigt. Die Rundholzlieferverträge der Bayerischen Staatsforsten an Klausner sind rechtens, die Berufung wurde abgewiesen.

Der Holzliefervertrag der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) mit Klausner Holz Bayern GmbH in Landsberg ist keine Diskriminierung für österreichische Holzkunden, erkennen die BaySF im jüngsten Urteilsspruch in Wien: „Der Oberste Gerichtshof in Wien hat jetzt in letzter Instanz ein entsprechendes Urteil des Kartellgerichts bestätigt."
Die Entscheidung ist der Schlusspunkt unter einen langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Fachverband der Österreichischen Holzindustrie und den Bayerischen Staatsforsten. Die BaySF wird voraussichtlich in den nächsten Wochen die Belieferung des Werks in Landsberg wieder aufnehmen.

Quelle: Bauernzeitung
Bild: Bauernzeitung
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