Das deutsche Bundeskartellamt hat in einer kürzlich bekannt gegebenen Entscheidung Bußgelder in Höhe von insgesamt 42 Mio € gegen vier Holzwerkstoffhersteller sowie gegen zehn verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.
Hohe Bußgelder wurden für die Preisabsprachen von Holzwerkstoffherstellern verhängt.
Im einzelnen handelt es sich um die Unternehmen Glunz, Pfleiderer, Kronoply und Rauch Spanplattenwerk. Egger wurde die Geldbuße im Rahmen der Bonusregelung erlassen. Ein erster Kartellkreis umfasste die Produkte rohe und beschichtete Spanplatten, Nut/Feder-Verlegespanplatten und MDF/HDF. Nach den Bundeskartellamt-Ermittlungen haben Egger, Glunz, Pfleiderer und Rauch im Zeitraum Anfang 2002 bis Ende 2007 Preisanhebungen, Preisuntergrenzen, einzelne Verarbeitungszuschläge und zum Teil auch kundenbezogene Preise abgesprochen. Rauch ist im Verlauf des Jahres 2005 aus diesen Gesprächen ausgestiegen. Für dieses Spanplatten- und MDF/HDF-Kartell wurden Geldbußen von insgesamt 32 Mio € verhängt. Ein zweiter Kartellkreis bezog sich auf Absprachen über Preisanhebungen im OSB-Großhandelsgeschäft zwischen Egger, Glunz und Kronoply im Zeitraum Frühjahr 2004 bis Herbst 2006. Für das OSB-Kartell wurden Geldbußen von insgesamt 10 Mio € verhängt. Die Mehrzahl der beteiligten Unternehmen und Personen hat Kronzeugenanträge nach der Bonusregelung des Bundeskartellamts gestellt und Geständnisse abgelegt; im Gegenzug hat das Bundeskartellamt Abschläge auf die Bußgelder gewährt. Darüber hinaus konnte mit den meisten Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) erzielt werden. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch erhoben werden.

Quelle: euwid-holz.de
Foto: Wengert/pixelio.de

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite benutzerfreundlicher zu gestalten. Wenn Sie diese Webseite nutzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.