Die neu überarbeiteten österreichischen Holzschutznormen regeln die notwendigen Maßnahmen, damit Holzkonstruktionen über viele Jahre Bestand haben und ihre Funktionen erfüllen können.
Fichte muss im Außenbereich vorbeugend chemisch behandelt werden. Im Gegensatz zur DIN verzichtet man in Österreich in der Norm aber auf die Angabe von Eindringtiefenanforderungen. (Foto: HFA)


Am 15. Januar kam die Normenserie ÖNORM B 3802 „Holzschutz im Bauwesen“ – Teile 1-4 in einer vollkommen neu überarbeiteten Version heraus. Das Ziel des Normenkomitees war es, gut lesbare, übersichtliche Normen mit möglichst wenigen Verweisen zu erstellen, die dem Anwender Hilfestellung bei der Planung von Holzbauwerken geben. Wesentlich für die Umsetzung der ÖNORM B 3802 in der Praxis ist die Einschränkung des Anwendungsbereiches der Teile 1-3 auf statisch tragende und/oder aussteifende Bauteile. Nicht tragende Bauteile, wie Zäune, Fassaden etc. werden durch diese Normenteile daher nicht behandelt. In der ÖNORM B 3802-1 „Holzschutz im Bauwesen - Allgemeines“ werden die Grundlagen des Holzschutzes im Bauwesen behandelt und die Möglichkeiten, wie man den Holzschutz in der Praxis umsetzen kann, angeführt.
Es stehen drei grundlegende Holzschutzmaßnahmen zur Verfügung: Bauliche Maßnahmen, die Auswahl dauerhafter Holzarten sowie die Anwendung  chemischer Maßnahmen. Hervorzuheben ist, dass aus Gründen des Schutzes von Mensch und Umwelt ganz klar die Verpflichtung besteht, „bauliche Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen und chemische Holzschutzmaßnahmen auf das erforderliche Maß zu reduzieren, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist“. In der Norm werden die Gebrauchsklassen (siehe Tabelle) definiert, die die unterschiedlichen Einbausituationen und die damit einhergehenden Gefährdungen durch holzzerstörende Organismen beschreiben. Wie auch in der entsprechenden DIN 68800 bedeutet die Gebrauchsklasse 0 eine Einbausituation, in der keine Gefahr besteht, dass das Holz von Pilzen befallen wird, das Risiko eines Insektenbefalls wird als sehr gering eingestuft. Durch baulichen Holzschutz sowie unter Verwendung dauerhafter Holzarten soll versucht werden, in diese Gebrauchsklasse 0 zu gelangen. Dann muss man keine chemischen Maßnahmen treffen.

Weiterlesen? Den ausführlichen Artikel und viele weitere Neuigkeiten finden Sie in der aktuellen holzmagazin-Ausgabe: ePaper-Abo
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite benutzerfreundlicher zu gestalten. Wenn Sie diese Webseite nutzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.