Immer stärker liegen Glasabtrennungen im Innenraum im Trend. Dafür müssen Schallschutz-Elemente und spezielle Türen eingebaut werden.

Festverglasungen sollen Licht hereinlassen und Raumweiten unterstreichen – aber kein Einfallstor für störenden Schall werden. Foto © Schörghuber


Schulen, Büros, Privaträume – die Lebensbereiche werden enger, vielfältiger, lauter. Gerade der Holzbau befasst sich schon immer mit der Minderung von störenden Geräuschen. Insbesondere die Trittschalldämmung steht dabei im Focus. Doch auch im Innenbereich können Radios, Lüftungsgeräte oder Arbeitskollegen nerven. Gleichzeitig wird es aber immer wichtiger, viele Leute in Räumen unterzubringen, arbeiten oder lernen zu lassen. Und nicht überall will man blickdichte, feststehende Wände verwenden. Gerade in Schulen und Kindergärten sind helle Räume und viel Sichtbarkeit angesagt.

Die Hersteller von hochschalldämmenden Fixverglasungen wie Schörghuber aus Ampfing (D), Glas Trösch Holding AG in Bützberg (CH) , Planline aus Rohrdorf (D) und andere haben sich auf diesem Feld niedergelassen.

Transparente Raumteiler

Sie haben sich auf schallhemmende Innenbauteile spezialisiert. Um den
beschriebenen Anforderungen gerecht zu werden, bietet zum Beispiel Schörghuber jetztt neue Festverglasungen und Doppelwandpaneele mit deutlich erhöhten Schalldämmwerten an. Als reine Festverglasung erreichen diese Bauteile Werte bis zu Rw = 50 dB, mit Brandschutzanforderung sogar Rw = 51 dB. Mit opaker Ausfachung der Massivholzrahmen wurden sogar Werte von bis zu Rw = 53 dB geprüft und zertifiziert.

Festverglasungen sind klassische Raumteiler, die meist dann zum Einsatz kommen, wenn ein hohes Maß an Lichtdurchlässigkeit benötigt wird, der Raum trotz Trennung einsehbar bleiben und die Raumweite bewahrt werden soll. Zum Beispiel in Klassenzimmern, Musiksälen oder Veranstaltungsräumen in Schulen, bei Besprechungsräumen in Bürogebäu-den oder bei Brandabschnitten in Fluren oder Treppenhäusern in öffentlichen Gebäuden. Oft müssen hier hohe Schalldämmwerte erreicht, und dabei nicht selten Brandschutzanforderungen erfüllt werden.

Auch die Türen müssen immer schalldichter werden.

In Deutschland ist die DIN-Norm 4109 maßgebend für alle Schallschutz-Anforderungen beim Bauen und Sanieren. Der Standard von Innentüren sieht dabei den Schalldämmwert SD mit Rw,P= 42 dB vor. Dieser bezieht sich auf den Schalldruckpegel, der bei normalen Unterhaltungen auf etwa einem Meter Entfernung entsteht. Er bewegt sich zwischen 40 und 50 dB.
Es gibt zahlreiche Objekte, bei denen dieser Standard-Schallschutz nicht mehr genügt wie zum Beispiel im Büro- oder Hotelbau, wo Persönlichkeits- und Datenschutzrechte großgeschrieben werden. Entsprechend wird bei Neubau oder Sanierung eine hohe Schallschutzqualität eingefordert.

Im Programm von Spezialisten wie Schörghuber gibt es für solche Fälle passende Tür-Elemente mit Schalldämmwerten von Rw,P= 45, 47, 48 und 50 dB. Sie alle eignen sich für den Objektbau und im Speziellen für Vorstandsbüros, Besprechungs- oder Konferenzräume, aber auch für Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, (Privat-)Kliniken, Pflegeheime oder für den hochwertigen Wohnungsbau.

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Türen für Konferenzräume oder Konzertsäle haben besonders hohe Anforderungen. Spezialtüren leisten die notwendige Schalldämmung. Foto ©: Schörghuber

Doppelt dichtet noch besser

Wer es noch schalldichter braucht, kann doppelt ausgeführte Türen verwenden. Doppeltüranlagen gewähren extrem hohe Schallschutzwerte, die mit einem klassischen Türelement nicht erreicht werden können. Daher kommen diese oftmals in Hotels, Konzertsälen und Tonstudios zum Einsatz, um Räume voneinander abzutrennen und bei Bedarf zugleich den Durchgang zu ermöglichen. Durch eine weiterentwickelte Türkonstruktion können Doppeltüranlagen nun auch mit einer nachweislich geprüften Schallschutzfunktion von bis zu 60 dB (Rw,P) ausgeführt werden.

 

Von Herbert Starmühler

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